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Kein Übergang von Urlaubsabgeltungsansprüchen auf die Erben

Rechtsanwalt - Arbeitsrecht - Neckarsulm - Heilbronn(09/2011) Urlaubsanspruch wandelt sich bei Tod des Arbeitnehmers nicht in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um – kein Übergang von Urlaubsabgeltungsansprüchen auf die Erben. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich am 20. September 2011 mit der Frage zu befassen, ob sich beim Tod des Arbeitnehmers der ihm grundsätzlich noch zustehende Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch umwandelt, welcher sodann gemäß § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben übergeht.

Die Vorinstanzen hatten dem Erben teilweise Urlaubsabgeltung zugesprochen. Das Bundesarbeitsgericht gab der Revision des in Anspruch genommenen Arbeitgebers dahingegen statt und stellte fest, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt und sich nicht nach § 7 Abs. 4 BurlG in einen Abgeltungsanspruch umwandelt.

Quelle: Bundesarbeitsgericht - Pressemitteilung Nr. 72/11 vom 20.09.2011

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. September 2011 – Az.: 9 AZR 416/10
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 22. April 2010 - 16 Sa 1502/09