| Kein Übergang von Urlaubsabgeltungsansprüchen auf die Erben |
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Die Vorinstanzen hatten dem Erben teilweise Urlaubsabgeltung zugesprochen. Das Bundesarbeitsgericht gab der Revision des in Anspruch genommenen Arbeitgebers dahingegen statt und stellte fest, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt und sich nicht nach § 7 Abs. 4 BurlG in einen Abgeltungsanspruch umwandelt. Quelle: Bundesarbeitsgericht - Pressemitteilung Nr. 72/11 vom 20.09.2011Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. September 2011 – Az.: 9 AZR 416/10
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