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Bundesregierung startet Regierungsdialog Rente
Arbeitsrecht Heilbronn(09/11) Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen diskutiert mit Vertretern der Rentenversicherung, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern unter der Überschrift „Regierungsdialog Rente“ Entwicklungen in der Arbeitswelt und gesellschaftliche Veränderungen dahingehend, welche Risiken sie für mehr Bedürftigkeit im Alter bergen. Zur Debatte stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales insbesondere folgende Punkte:
  • Zuschuss-Rente: Im Rahmen der Zuschuss-Rente soll denjenigen Bezugsberechtigten, welche  jahrelang gearbeitet und Beiträge in das Rentensystem gezahlt haben, ein monatliches Netto-Alterseinkommen in Höhe von 850,00 Euro garantiert werden. Der Betrag ist bewusst erheblich oberhalb der staatlichen Grundsicherung angesiedelt, denn auch gering entlohnte Arbeit soll sich zukünftig für den Arbeitnehmer lohnen. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen und der geplanten Mindestaltersvergütung stellt sodann den Renten-Zuschuss dar.
  • Verbesserte Erwerbsminderungsrente: Derzeit werden nicht erwerbsfähige Rentenempfänger so gestellt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet, wobei trotz Einführung der „Rente mit 67“ keine Anpassung erfolgte. Um die insoweit entstandene Jahresdifferenz zu beseitigen, sollen Betroffene zukünftig so behandelt werden, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet.
  • Kombirente: Unter dieser Überschrift wird die Möglichkeit einer Anhebung der Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Rentenbezug diskutiert. Ein Frührentner soll zwischen dem 63. Lebensjahr (vorzeitiges Renteneintrittsalter) und dem 67. Lebensjahr (gesetzliches Renteneintrittsalter) mehr hinzuverdienen dürfen, ohne dass dieses zusätzliche Einkommen auf die Altersrente angerechnet wird. Obergrenze soll insoweit das zuletzt erzielte Brutto-Einkommen des Betroffenen sein, so dass ein nicht anzurechnender Hinzuverdienst in Höhe der Differenz zwischen dem Renteneinkommen und dem zuletzt erzielten Brutto-Einkommen möglich wäre.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.