| Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung ab 1.12.11 |
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(12/11) Ab 01.12.2011 treten umfassende Änderungen hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Die bisherige Regelung ging davon aus, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur dann erlaubnispflichtig ist, wenn diese gewerbsmäßig erfolgt. Nunmehr geht die neue Gesetzeslage davon aus, dass Erlaubnispflicht schon dann besteht, wenn der Verleiher Arbeitnehmer Dritten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlässt. Auch soll es ab dem 01.12.2011 so sein, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur noch vorübergehend erfolgen darf. Ihre Fragen zum Arbeitsrecht beantwortet gerne: Rechtsanwalt Giuseppe D’Antuono Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) 74172 Neckarsulm - bei Heilbronn |